Ob eine Versicherung bei einer Rohrverstopfung in Münster zahlt, hängt von der Art der Verstopfung, dem entstandenen Schaden und dem genauen Versicherungsvertrag ab. Ein genauer Blick auf die Police lohnt sich.
Wann zahlt welche Versicherung?
Für Schäden durch Rohrverstopfungen kommen grundsätzlich zwei Versicherungsarten in Frage:
- Wohngebäudeversicherung: Übernimmt in der Regel Schäden am Gebäude, die durch austretendes Leitungswasser entstanden sind - also etwa wenn ein durch Verstopfung verursachter Rückstau zu Wasserschäden an Wänden oder Fußböden führt.
- Hausratversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Inventar (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung) durch Leitungswasser - häufig mit Rückstauklausel.
Was ist in der Regel NICHT versichert?
- Die Kosten für die eigentliche Rohrreinigung selbst (das ist kein Schaden, sondern Instandhaltung).
- Verstopfungen durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. Fremdkörper mutwillig eingeworfen).
- Reine Betriebskosten ohne konkreten Schaden.
So gehen Sie bei einem Schadensfall vor
- Schaden sofort stoppen (Wasser abstellen) und dokumentieren (Fotos, Video).
- Versicherung unverzüglich kontaktieren - viele Policen haben Meldefristen.
- Keinen Schaden eigenmächtig beseitigen, bevor die Versicherung einen Gutachter geschickt hat (außer zur Schadensminimierung).
- Rechnung des Rohrreinigungsbetriebs aus Münster aufbewahren.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch die Kosten für die Rohrreinigung selbst?
Nein, in der Regel nicht. Versicherungen decken den durch die Verstopfung verursachten Folgeschaden - nicht die Reinigungskosten als solche. Ausnahmen können bei speziellen Zusatzbausteinen bestehen.
Gilt die Rückstauklausel in meiner Münsteraner Wohngebäudeversicherung automatisch?
Nein, der Rückstauschutz ist oft ein kostenpflichtiger Zusatzbaustein. Prüfen Sie Ihre Police - besonders in Münster, wo Keller und Erdgeschosswohnungen bei Starkregen gefährdet sein können.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Rohrschäden?
Das variiert je nach Vertrag erheblich. Üblich sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 500 Euro. Bei kleinen Schäden kann es sich nicht lohnen, die Versicherung einzuschalten, da sonst die Schadenfreiheit verloren gehen kann.